Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende.

AGB

1. Vetragsabschluß und Vetragsinhalt

Unsere Angebote sind freibleibend. Für alle Verträge ist unsere schriftliche Auftrags-Bestätigung in Verbindung mit diesen unseren allgemeinen Lieferungs - und Zahlungsbedingungen maßgebend.

Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder der Besteller seine Zustimmung zu unseren Bedingungen nicht ausdrücklich erklärt. Dies gilt insbesondere auch für solche Konditionen in den Einkaufsbedingungen des Bestellers, über die in unseren Bedingungen nichts enthalten ist. Spätestens durch Entgegennahme der Lieferung erklärt sich der Besteller mit der Auftragsbestätigung und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch ohne weitere Bezugnahme auf sie bei späteren Abschlüssen. Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nebenabreden sowie Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unsere schriftlichen Bestätigung.

Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbindet den Besteller im übrigen nicht vom Vertrag. Die Rechte des

Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

2.Kreditgrundlage

Voraussetzung für unsere Lieferpflicht ist volle Kreditwürdigkeit des Bestellers, die er uns durch den Abschluß des Vertrages zusichert. Erhalten wir nach Vertragsabschluß Auskünfte oder ergeben sich Tatsachen, welche die Gewährung eines Kredits in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe als nicht unbedenklich erscheinen oder Barzahlung ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen und Eröffnung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern oder vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Diese unsere Rechte gelten dann für sämtliche Forderungen (siehe Ziffer 8a Abs. I ).
 

3. Fracht und Verpackung

Die Versendung der bestellten Ware erfolgt wahlweise in Ihrer oder unsere Regie, entsprechendes ist bei Bestellung anzugeben. Falls keine Anweisung erfolgt, liefern wir entweder durch Spedition, oder durch Post- bzw. Bahnfracht auf Rechnung des Bestellers. Mangels besonderer Vereinbarung sind wir berechtigt, gegen Speditionsnachnahme zu senden.
 

4. Weitergabe zustellungsrelevanter Daten an Transportdienstleister.

Mit dem unterzeichnen der AGB erkläre ich mich damit einverstanden, daß meine Lieferadresse, sowie weitere zustellungsrelevante Daten wie Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse,  an das Transportunternehmen weitergegeben wird, um über den Sendungsstatus informiert zu werden, sofern der Transportdienstleister dies anbietet.
 

5. Liefer-, Abnahme- und Abruffristen

Die Lieferfrist sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab BSO - Montagetechnik GmbH Sie gelten nur ungefähr.

Eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder durch unvorhergesehene und unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse in unserem Haus, bei einem Vorlieferanten oder bei einem Transportunternehmen die Lieferung verzögert wird. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung einschließlich Verzug sind in dem Falle ausgeschlossen. Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstillegungen bei unseren Vorlieferanten statt, so sind wir, wie auch im Falle höherer Gewalt, berechtigt, den Vertrag aufzuheben, ohne daß daraus dem Besteller Ansprüche erwachsen. Mangels besonderer Vereinbarung sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Aus der Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten. Abrufe und Spezifikationen einzelner Teillieferungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen und so rechtzeitig vorzunehmen, daß eine ordnungsgemäße Lieferung innerhalb der Vertragszeit möglich ist. Wird nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen oder spezifiziert, so sind wir nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Abnahme

Soll die Ware nach besonderen Bedingungen geprüft werden, erfolgt von uns, persönliche Reise- und Aufenthaltskosten des Abnahmebeauftragten vom Besteller getragen. Unterläßt der Besteller die Abnahme, so gilt die Ware mit Verlassen unseres Hauses als bedingungsgemäßgeliefert.

7. Gefahrenübergang

Jede Gefahr geht, auch wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird, dann auf den Besteller über, wenn die Ware das Haus verläßt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Wird Ware zurückgenommen, trägt der Besteller jede Gefahr bis zum Eingang der Ware in unserem Haus.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor. Das gilt auch für solche Waren, deren Preis durch ausdrückliche Bestimmung des Bestellers bezahlt wurde. Eine Be - und Verarbeitung erfolgt für uns ohne uns zu verpflichten und ohne daß unser Eigentum hierdurch untergeht. Verbindet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

b) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.

Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.

c) Sämtliche dem Besteller aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen tritt er schon im voraus an uns ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen veräußert, oder sie bei Ausführung von Werksverträgen als Stoff verwendet, dann erfaßt die Abtretung nur den unseren Miteigentum entsprechenden Erlösanteil.

d) Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt.

e) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Besteller.

f) Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- oder Scheckprozessen. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Auf unser Verlangen ist der Besteller ferner verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zustellen.

g) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen aus Lieferungen, Bestellungen und Ersatzforderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit - nach unserer Wahl - freizugeben.
 

9. Mängelhaftung

Je nach Art der Fabrikate sind bei der Lieferung Abweichungen auf Gewicht, Stückzahl und Abmessungen bis zu 10 % gestattet, und zwar sowohl hinsichtlich der gesamten Abschlußmenge wie der einzelnen Teillieferung.

Für Beanstandungen von DIN-genormten Waren gelten die DIN-Toleranzen. Beanstandungen sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Rügepflicht unverzüglich nach Feststellung der Mängel, spätestens aber zwei Wochen nach Empfang der Waren, geltend zu machen. Drei Monate nach Lieferung ist auch die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen. Stellt der Besteller auf Verlangen keine Proben der beanstandeten Ware unverzüglich zur Verfügung, oder wird an den bemängelten Waren ohne unsere ausdrückliche Zustimmung etwas geändert, entfallen alle Mängelanspruch vier Wochen nach Zurückweisung der Mängelrüge. Sachliche Behandlung einer Mängelrüge ist kein Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ziffer. Wenn sich die Beanstandungen als begründet erweisen, wird kostenlos und frachtfrei ursprünglicher Empfangsstation Ersatz geleistet, wenn das fehlerhafte Material zurückgegeben wird. Ersatz erfolgt Gewicht gegen Gewicht. Weitergehende Ansprüche wie Wandlung, Minderung, Vergütung von Schäden, entgangener Gewinn, Vertragsstrafen, Arbeitslöhne, Schadenersatz auch wegen Folgeschäden usw.  Sind ausgeschlossen. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen

Teillieferungen hergeleitet werden. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Pflicht zur Gewährleistung.
 

10. Schutzrechte

Erfolgen Lieferungen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers, trägt der Besteller die Verantwortung dafür, daß durch die Ausführung des Auftrages keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei. Soweit der Besteller selber Schutzrechte hat, kann er eine Verletzung durch Ausführung des Auftrages gegen uns nicht geltend machen. Eine Verletzung von Schutzrechten des Bestellers durch Benutzung seiner Zeichnungen oder sonstigen Angaben zu einem anderen Zeitpunkt und/oder durch Ausführungen für andere Zweck als solche im Interesse des Bestellers brauchen wir uns nur entgegenhalten zu lassen, wenn uns der Besteller bei der Überlassung der Zeichnungen oder anläßlich der sonstigen Angaben ausdrücklich auf das Bestehen der Schutzrechte unter näherer Bezeichnung hingewiesen hat.
 

11. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

Bei Neukunden per Vorauskasse inklusive 2% Skonto, oder Zahlung nach Absprache.
Bei bestehenden Kunden Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.
Bei Privatkunden ausschließlich per Vorkasse ohne Skontoabzug.
Die Firma BSO Montagetechnik GmbH ist berechtigt, Leistungen elektronisch abzurechnen und Rechnungen per E-Mail zu versenden.
Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen Beanstandungen oder irgendwelcher Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Wechsel werden nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen. Der Besteller trägt die Kosten der Diskontierung und Einziehung. Im stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter Rechnungslegung zu. Der Besteller befindet sich nach Zielablauf auch ohne Mahnung in Verzug. Duldung von Zahlungsverzug beseitigt dessen Folgen nicht. Er ist verpflichtet, für alle unsere Forderungen geeignet Sicherheiten zu stellen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir unbeschadet anderer, auch weitergehender Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Wir sind ferner ohne Nachfristsetzung und ohne Erklärung, daß die Annahme der Leistung abgelehnt wird, berechtigt, von allen laufenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Abenberg, der Gerichtsstand ist nach unserer Wahl ebenfalls unser Sitz oder der des Bestellers,  gleiches gilt auch bei Wechsel - oder  Scheckklagen. Für das Vertragsverhältnis gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland.